Kooperation für Leistungsträger & Arbeitgeber | LTA & SGB IX

Fachlich qualifizierte Begleitung.
Nachhaltiger Arbeitsplatzerhalt.

Bound agiert als freier Spezialdienstleister zur Vermeidung arbeitsmarktbedingter Ausgliederung. Wir bieten Reha-Trägern bewilligungsorientierte, unbürokratische Kooperationsstrukturen und unterstützen Unternehmen bei der Sicherung wertvoller Fachkräfte bei Neurodivergenz (ADHS, ADS, ASS).

Rechtliche Grundlagen & Kooperation mit Kostenträgern

Fachkräfteeignung & Qualitätssicherung nach § 37 SGB IX

Die Erbringung aller Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) erfolgt persönlich durch Valentin Herbst als staatlich anerkannter Erzieher sowie staatlich anerkannter Sozialarbeiter / Sozialpädagoge (B.A.). Damit sind die gesetzlichen Anforderungen an die fachliche Eignung, Qualitätssicherung und die personellen Voraussetzungen gemäß § 37 SGB IX in Verbindung mit § 124 SGB IX lückenlos erfüllt.

Flexible Beauftragung & Einzelvereinbarungen (§ 123 SGB IX)

Die Zusammenarbeit und Abrechnung mit Rehabilitationsträgern (z. B. Deutsche Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Eingliederungshilfe) gestaltet sich bewilligungsorientiert und unbürokratisch:

  • Einzelvereinbarungen gem. § 123 Abs. 5 SGB IX: Die Leistungserbringung kann direkt über passgenaue Einzelvereinbarungen erfolgen, um spezifische Versorgungsbedarfe im Bereich Neurodivergenz (ADHS / ADS / Autismus-Spektrum / exekutive Dysfunktionen) zielgerichtet abzudecken.
  • ICF-basierte Berichterstattung: Alle Teilhabeplanungen und Verlaufsdokumentationen erfolgen strikt nach den Kriterien der ICF (WHO), um Kostenträgern eine transparente, zielgerichtete und wirtschaftliche Wirksamkeitsprüfung zu ermöglichen.

Mehrwerte für Reha-Berater & Sachbearbeitung

Qualitätsgesicherte Fachleistung mit Fokus auf Effizienz und Zielerreichung.

Qualität & Standards

ICF-orientierte Bedarfsermittlung

Systematische Orientierung an den Kriterien der ICF (International Classification of Functioning). Transparente Zielformulierung und prüffähiges Dokumentationswesen für Reha-Akten.

Wirtschaftlichkeit

Punktgenaue FLS-Abrechnung

Abrechnung ausschließlich nach tatsächlich erbrachten Fachleistungsstunden (FLS) auf Basis transparenter Tagessätze und prüffähiger Fachleistungsnachweise.

Nachhaltigkeit

Vermeidung von Reha-Abbrüchen

Spezialisierte Exekutivfunktions-Begleitung verringert Fehlzeiten und Abbrüche in der beruflichen Rehabilitation bei neurodivergenten Profilen (ADHS/ADS/ASS) signifikant.

Wirtschaftliche Benefits für Arbeitgeber

Entlastung der Betriebsabläufe, Begleitung im BEM & fachliche Vermittlung am Arbeitsplatz.

Kündigungsvermeidung

Erhalt statt Neuanschaffung

Aufwendige Kündigungsverfahren, Trennungsprozesse und langwierige Neubesetzungen kosten oft mehrere Monatsgehälter. Die Fachbegleitung stabilisiert Arbeitsverhältnisse nachhaltig, bevor Fehlzeiten oder Abmahnungen entstehen.

BEM-Begleitung & Mediation

Fachlicher Vermittler im BEM-Prozess

Sozialpädagogische Begleitung bei BEM-Gesprächen als vermittelnde Instanz. Weder parteiisch noch isoliert, sondern mit Blick auf beide Bedürfnisse: Erhalt der Arbeitsfähigkeit des Betroffenen und Sicherung der betrieblichen Anforderungen.

Arbeitsplatz & Ergonomie

Arbeitsplatzeinrichtung & Reizfilterung

Praktische Unterstützung bei der neurodivergenzsensiblen Gestaltung des Arbeitsplatzes (Reizreduktion, visuelle Workflows, Strukturierungshilfen) zur direkten Entlastung im Arbeitsalltag.

Spezialpotenziale & Wertschöpfung

Gezielte Kanalisierung individueller Stärken

Neurodivergente Mitarbeiter bringen in spezifischen Bereichen (wie z. B. Detailgenauigkeit, Mustererkennung oder vertieftem Nischenwissen) häufig Fähigkeiten mit, die klassische Anforderungsprofile übersteigen. Damit diese Potenziale im Berufsalltag wirksam werden und nicht durch exekutive Hürden blockiert werden, etabliert Bound die passenden Kompensationsstrategien – zum Vorteil des gesamten Unternehmens.

In 4 Schritten zur gemeinsamen Umsetzung

Rechtssicherer Ablauf von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Begleitung.

SCHRITT 01

Fachgespräch / Erstkontakt

Unverbindliche Abklärung des Falles mit Reha-Berater, HR-Verantwortlichem oder Leistungsberechtigtem.

SCHRITT 02

Bedarfs- & Zielskizze

Erstellung einer ICF-gestützten Fachleistungsplanung inklusive notwendiger Fachleistungsstunden (FLS).

SCHRITT 03

Bewilligung / Beauftragung

Antragstellung / Einreichung beim Kostenträger via Einzelvereinbarung (§ 123 Abs. 5 SGB IX) oder Budget (§ 29).

SCHRITT 04

Mobile Fachleistung

Beginn der Begleitung vor Ort im Betrieb, im sozialen Umfeld oder durch qualifizierte Fach-Termine.